
Diese Entscheidung stellt einen massiven Grundrechtseingriff in die Versammlungsfreiheit dar, die Bürgern die Möglichkeit garantiert, sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln. Wenn, wie in Dresden eine der größten rechtsradikalen Veranstaltungen der jüngeren Vergangenheit die Stadtgesellschaft heimsucht, dann ist es das Recht (wenn nicht die Pflicht) eines jeden Demokraten, seinem Unmut darüber Ausdruck zu verleihen. Ein Recht, dass die Stadtverwaltung mit Füßen tritt. Sie beweist damit ein für allemal, auf welcher Seite die Dresdner Ordnungsbehörden stehen, wenn sich bürgerschaftliches Engagement und rassistische, antidemokratische und schlicht rechtsradikale Kräfte gegenüber stehen.